Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben angesichts der aktuellen Pandemieentwicklung und zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage einen „Lockdown“ beschlossen, der auch unser Schützenwesen betrifft:
- Es gilt eine allgemeine Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
- Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, sind geschlossen. Dazu zählt auch das Sportschießen.
- Die Maßnahmen gelten zusätzlich zu den bisherigen Beschlüssen und sind vorerst bis 18.04.2021 befristet.
Der Schützenverein Edelweiss 1878 Alteglofsheim e.V. setzt diese Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie konsequent um.
Daher ist der Schießbetrieb bis auf weiteres vollständig eingestellt.
Sobald neue Informationen vorliegen werden wir an dieser Stelle berichten.